Anforderungen an den Zapfwellengenerator
Min. Schutzart IP 44, unter IP 44 mit 3 Punkt Aufhängung, ist der Betrieb des Generators gesetzlich verboten!
Wichtige Informationen für die Auswahl eines Zapfwellengenerator:
- Cos phi der angeschlossenen Verbraucher ?
- Art der Verbraucher ( induktiv oder Kapazitiv ) ?
- entstehen hohe Einschaltströme ( E.- Motoren ) ?
- Höhe der ungleichen Belastungen der 3 Phasen ?
- Erreichbarkeit des Aufstellungsortes
- Geräuschpegel der Stromerzeuger
- Beschaffenheit des Aufstellungsortes
- Betriebsdauer des Aggregates
- Gesamtlast (A) ?
- Spannung (230V / 400V) ?
Generatorleistung ermitteln:
Zur Ermittlung der notwendigen Generatorleistung werden alle Notstromberechtigten Leistungen der Verbraucher in möglichst in kW zusammengezählt. Zusätzlich empfiehlt es sich noch ca. min. 25 % des errechneten Wertes als Reserve dazu zu rechnen. Die Praxis zeigt jedoch, einen größeren Zapfwellengenerator zu erwerben, um auch ggf. steigendem Energiebedarf in Zukunft gerecht zu werden.
Achtung: bei dem Einsatz von Frequenzumrichtern bitte die angegebene Leitung in KW x 2 rechnen. Z. B.: 5 KW (E-Motor) FU Last = 10 KW Generatorleistung
Zur Dimensionierung der Generatorleistung hier ein Rechenbeispiel aus der Praxis:
01 KW – Wasserpumpe
04 KW – Entmistung
01 KW – Melkautomat
14 KW – Waschmaschine
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20 KW – Gesamtlast + 25 % = 24,8 KW
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Hierbei handel es sich um die reine elektrische Wirkleistung, dividiert durch den cos.-phi = 31 kVA, Leistung des Zapfwellengenerator.
Wie viel Traktorleistung ist dabei notwendig?
Um die erforderliche Schlepperleistung zu ermitteln, gilt als Faustformel die angegebene Leistung des Generators in kVA mit Faktor 2, Bei Schleppern mit Turbo Motoren gilt der Faktor 2,5 – 3. Dies stellt in etwa die Schlepperleistung in PS dar. Da jedoch die abgegebene Zapfwellenleistung von Schlepper zu Schlepper sehr stark oft variiert, ist dies nur als eine Empfehlung zu betrachten. Bitte beachten sie die tatsächliche Leistung des Schleppers an der Zapfwelle.
Zur Schlepperleistung ein Rechenbeispiel:
Bei dem oben genannten Zapfwellengenerator WA ZB 32/4 mit 32 kVA x 2 = 64 PS ~ 47 KW Schlepperleistung mit Saugmotor.
Um auf „Nummer“ sicher zu gehen empfehlen wir einen Schlepper mit einer Leistung von 95 PS / 69 KW.
Notstromeinspeisung in Gebäude:
Zur Absicherung von elektrischen Anlagen und lebenserhaltenden Funktionen wie Belüftung, Fütterungstechnik oder Melkroboter. Bei einem Stromausfall kann der WA Zapfwellengenerator einfach an die vorhandene Einspeisesteckdose am Gebäude angeschlossen werden.
Ein Umschalter 4-polig zur Umschaltung zwischen Feldbetrieb und Hofbetrieb (Notstromeinspeisung im TN-XX Netz) ist hierfür erforderlich.
Unser Lieferumfang reicht von der Planung über die Einbringung und Montage bis zur Einweisung der betriebsfertigen Anlage auch mit Sachverständigenprüfung, sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Wartung. Für die Errichtung von Tankanlagen sind wir als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz WHG 19 I befähigt.
Die Montagen werden von unseren erfahrenen und hoch qualifizierten Technikern ausgeführt. Sie möchten mehr darüber erfahren? Gern beraten wir Sie telefonisch unter Tel.: 052469200-0 oder Sie wenden sich per E-Mail info@wa-strom.de an uns.