Notstromeinspeisung in einem Gebäude

Die Notstromeinspeisung mit einem Zapfwellengenerator, was gibt es zu beachten:

Zulässige Betriebsbedingungen, weil es im Ernstfall keine zweite Chance gibt.

Nur wenn die nachfolgend genannten Betriebsbedingungen erfüllt sind, darf der Zapfwellengenerator für eine Notstromeinspeisung im Gebäude verwendet werden.

Es dürfen nur Geräte angeschlossen werden, deren Spannungs- und Frequenzangaben auf dem Typenschild mit denen des Generators übereinstimmen. Es ist wichtig, den Zapfwellengenerator nicht zu überlasten, da dies potenzielle Schäden an einigen Endgeräten verursachen könnte. Die Gesamtaufnahmeleistung aller angeschlossenen Geräte darf die Leistung des Generators nicht überschreiten.

Berücksichtigen Sie bitte auch die Anlaufströme!

Der Zapfwellengenerator muss eine freie Kühlluftzufuhr, sowie eine ungehinderte Kühlluft- Ableitung haben. Die Temperatur der Kühlluft darf maximal 40 °C betragen. Wenn die Kühlungsbedingungen nicht eingehalten werden können, darf der Generator nicht bis zu seiner vollen Nennleistung belastet werden. Bei ungenügender Kühlung des Zapfwellengenerators oder unter Bedingungen, die von den zulässigen Betriebsbedingungen abweichen, wird die Ausgangsspannung des Generators automatisch abgesenkt. Um eine Beschädigung der angeschlossenen Geräte zu vermeiden, muss in diesem Fall die am Generator angeschlossene Leistung reduziert werden.

Der Zapfwellengenerator muss sowohl eine ungehinderte Kühlluftzufuhr als auch eine freie Kühlluftableitung haben. Die Temperatur der Kühlluft darf nicht höher als 40 °C sein. Falls die Kühlungsbedingungen nicht erfüllt werden können, ist es nicht erlaubt, den Generator bis zu seiner vollen Nennleistung zu belasten. Falls der Zapfwellengenerator nicht ausreichend gekühlt ist oder wenn die Betriebsbedingungen unzureichend sind, muss die am Generator angeschlossene Leistung reduziert werden, um eine Beschädigung der angeschlossenen Geräte und des Zapfwellengenerators zu vermeiden.

Feldbetrieb-0-Hauseinspeisung

Elektrischer Anschluss der Zapfwellengeneratoren:

Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von dafür ausgebildetem Fachpersonal und entsprechend den geltenden nationalen Bestimmungen durchgeführt werden (in Deutschland: u.a. VDE-Vorschriften). Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur in abgeschaltetem und spannungslosem Zustand durchführen. Lebensgefahr durch Stromschlag! Abgeschaltete Antriebsaggregate sind gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu sichern (z.B. durch Abziehen und Verwahren des Zündschlüssels vom Schlepper)!

Eine Erdung des Neutralleiters des Generators (N, Mittelpunktleiter) hebt die Schutzmaßnahme „Schutztrennung“ auf und sollte deshalb bei vermieden werden. Soll der Neutralleiter N trotzdem geerdet werden, so darf dies nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen. Am Generator-Ausgang muss in diesem Fall ein Fehlerstrom- (FI-) Schutzschalter nachgeschaltet werden. Die Wirksamkeit der elektrischen Schutzmaßnahmen ist durch entsprechende Messungen zu bestätigen.

FI Absicherung bei einem Zapfwellengenerator

Elektrische Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und Erdung:

Elektrischer Schutz und Erdung/Potentialausgleich:

Wenn der Zapfwellengenerator mit der Option „Isolationsüberwachung mit Abschaltung“ ausgestattet ist, erfüllt er gemäß VDE 0100, Teil 728, die höherwertige Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit Isolationsüberwachung“. Für die ordnungsgemäße Funktion der elektrischen Schutzmaßnahmen ist eine Erdung des Generators (z.B. durch Erdungsstab) nicht erforderlich. Sollte dies trotzdem gewünscht oder in speziellen Fällen erforderlich sein, darf eine definierte Erdung des Zapfwellengenerator-Gehäuses vorgenommen werden. Alternativ kann das Generator-Gehäuse in einen Potentialausgleich mit anderen Geräten einbezogen werden. Hierzu sind ausschließlich die dafür vorgesehenen und mit dem Erdungszeichen gekennzeichnete Erdungspunkte zu verwenden. Eine Erdung des Neutralleiters des Generators (N, Mittelpunktleiter) hebt die Schutzmaßnahme „Schutztrennung“ auf und sollte deshalb vermieden werden, in diesem Fall spricht man von einem PEN System. Soll der Neutralleiter N trotzdem geerdet werden, so darf dies nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen. Am Generatorabgang muss in diesem Fall ein Fehlerstrom- (FI-) Schutzschalter nachgeschaltet werden. Die Wirksamkeit der elektrischen Schutzmaßnahmen ist durch entsprechende Messungen zu bestätigen.

Anschluss an ein vorhandenes Verteilungsnetz (z.B. Hausinstallation):

Der Anschluss von Zapfwellengeneratoren und Stromerzeugern an ein vorhandenes Verteilungsnetz (z.B. eine Gebäudeinstallation) darf nur durch eine qualifizierte Elektro-Fachkraft und nur nach Genehmigung durch das Energieversorgungsunternehmen vorgenommen werden. Dabei sind alle relevanten DIN und VDE-Bestimmungen, insbesondere DIN VDE 0100, Teil 728.6, sowie zusätzlich möglicherweise bestehende Technische Anschlussbedingungen des Energieversorgungsunternehmens zu beachten. Dazu können ebenfalls erhebliche Veränderungen am Stromerzeuger erforderlich sein, die nur durch eine qualifizierte Elektro-Fachkraft nach Rücksprache mit dem Hersteller des Stromerzeugungssystems durchgeführt werden dürfen.

Wenn der Zapfwellengenerator an ein vorhandenes Verteilungsnetz (z.B. Gebäudeinstallation) angeschlossen werden soll, muss sichergestellt werden, dass die Anlage vollständig und zuverlässig vom öffentlichen Stromnetz des Energieversorgungsunternehmens getrennt ist. Eine Rückspeisung in das öffentliche Stromnetz oder ein Netzparallelbetrieb sind nicht zulässig. Durch Rückspeisung Lebensgefahr durch Stromschlag für Personen, die möglicherweise am abgeschalteten öffentlichen Stromnetz arbeiten. Durch Netzparallelbetrieb mit dem öffentlichen Stromnetz kann der Stromerzeuger beschädigt werden, brennen oder Brände in den elektrischen Leitungen der Anlage verursachen.